Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 W 28/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfest-setzungsbeschluss der 2a. Zivilkammer – Rechtspfleger – des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Sept. 2005 wird zurückgewie-sen.

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der genannte Kos-tenfestsetzungsbeschluss unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels teilweise wie folgt geändert:

Der von dem Beklagten an die Kläger zu erstattende Betrag wird festgesetzt auf 7.237,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB vom 27. Aug. 2004 an.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 96 % und die Kläger zu 4 %.


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