Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 66/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. März 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Aktenzeichen: 3 O 70/04 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.114,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. März 2004 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 77% und die Be-klagte zu 23%. Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen der Kläger zu 35% und die Beklagte zu 65%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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