Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 125/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 03.03.2005 aufgehoben. Der Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten vom 22.12.2004 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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