Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-11 U 37/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01. Dezember 2004 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld – 11 O 106/04 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 3.500,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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