Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 104/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den ihren Kostenfestset-zungsantrag vom 29.06.2005 zurückweisenden Beschluss des Landge-richts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 03.08.2005 (Bl. 73 f GA) wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.


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