Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 100/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. April 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.483,20 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28. Juli 2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 33 % dem Kläger und zu 67 % den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 63 % dem Kläger und zu 37 % den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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