Teilurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 124/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Juli 2003 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ge-ändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.805,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.9.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens tragen der Kläger zu 67 % und der Beklagte zu 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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