Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 11/05

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 4. Oktober 2004 in der Fassung des Berichtigungsbeschlus-ses vom 22. Oktober 2004 wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

II. Der Beschwerdewert wird auf 6.944,44 EUR festgesetzt.


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