Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 100/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Mai 2005 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.909,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 6.4.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläge-rin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.


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