Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 86/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17. November 2005 (VK 21/05) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Beschwerdewert: 9.332 €


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