Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-22 U 114/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Streithelfer

zu 3 notwendig entstandenen Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leisten.


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