Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 92/05

Tenor

Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der soforti-gen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Verga-bekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 24. November 2005 – VK 24/05 – wird zurückgewiesen.

Der Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2005 ist gegenstandslos.

Der Antragstellerin wird um Mitteilung bis zum 3. Februar 2006 gebe-ten, ob und mit welchen Anträgen sie das Rechtsmittel aufrechterhält.


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