Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 145/05

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde; er hat den übrigen Beteiligten die diesen in der dritten Instanz notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstands: 12.000,00 EUR.


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