Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 6/06

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 17. Januar 2006 zu verlängern, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen sie ihre Beschwerde weiterverfolgt.


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