Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 22/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres wei-tergehenden Rechtsmittels das Urteil der 3. Zivilkammer des Land-gerichts Wuppertal vom 10. Januar 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an den Kläger 17.261,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Juni 2004 zu zahlen.

Im Umfang der Klageabweisung wird das Versäumnisurteil der 3. Zi-vilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20. September 2004 (fälschlich als am 20.08.2004 verkündet bezeichnet) aufgehoben.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 60% und die Beklagte 40%. Diese trägt ferner die Kosten ihrer Säumnis im Termin vom 20. September 2004.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
35
36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.