Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 112/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Juni 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichterin -abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Nebenintervenienten 23.008,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 3.834,68 EUR seit dem 5. Oktober 2004, dem 5. November 2004, dem 5. Dezember 2004, dem 5. Ja-nuar 2005, dem 5. Februar 2005 und dem 5. März 2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis durch die von der Be-klagten ausgesprochene fristlose Kündigung vom 2. September 2004 nicht beendet worden ist.

Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der Kosten der Neben-intervention werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 69.024 EUR.


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