Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 14/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspfleger - vom 07.12.2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2005 sind von der Beklagten an Kosten EUR 2.860,37 (zweitausendachthundertsechzig und 37/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 27.06.2005 an die Klägerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.


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