Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 143/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Juli 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.341,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 28,30 € ab dem 19.04.2005 und aus weiteren 1.313,13 € ab dem 05.03.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 78 % und die Beklagte 22 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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