Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 166/05

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 3. November 2005 verkün-

dete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm angemieteten Teile des .-hofes in Düsseldorf – belegen...,...D... – nämlich

· Alter Pferdestall mit 17 Boxen,

· Sattelkammern,

· Reithalle mit Inneneinrichtung (z.B. Spiegel, Bande, Beleuchtung u. Reitbahnboden),

· Pferdestall-Anbau mit 36 Boxen,

· Vorbau südlich zur Reithalle mit Aufenthaltsraum ohne Inventar mit gefliestem Boden,

· darunter Lagerraum,

· eine Wohnung bestehend aus Küche, Bad und 2 Zimmern (diese ohne Fußbodenbelag und Tapeten),

· ein Schulungsraum (Fußboden gefliest, ohne Inventar),

· Toiletten neben dem Schulungsraum, voll ausgestattet,

· Reitplatz mit Nebenplatz,

· Weg westlich der Gebäude mit dem Hinweis „Reitschule“(nur dieser Weg ist vom Betrieb des Pächters zu benutzen)

geräumt an die Kläger als Gesamtgläubiger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Räumungsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 61.335,00 € und die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Kläger vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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