Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 21/06

Tenor

Die Erinnerung des Kostenschuldners vom 28.12.2005 gegen den Kosten-ansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.10.2005 (Kassenzei-chen 391477 226 7) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrech-nung vom 23.12.2005 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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