Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 115/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.08.2005 verkündete Ur-teil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf

- Az: 41 O 69/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages geleistet hat.


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