Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 163/06 (V)

Tenor

Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde vom 10. März 2006 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 10. Februar 2006 (BK 8-05/019) anzuordnen, wird zurückgewiesen.


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