Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 6/06

Tenor

I. Die sofortigen Beschwerden der Beklagten zu 3., zu 5. und zu 6. gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 9. März 2006 werden auf ihre Kos-ten zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

III. Der Beschwerdewert wird auf bis 22.797.577 € festgesetzt.


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