Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 138/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Juni 2005 verkündete Ur-teil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.523,-- € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

20. März 2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden in vollem Umfang dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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