Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 16/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Februar 2006 (VK 2 - 154/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegne-rin in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Im Übrigen findet eine Kostener-stattung nicht statt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000,00 Euro


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