Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 225/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19.10.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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G r ü n d e

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