Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 14/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.01.2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (7 O 319/03) – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden – die Beklagten zu 2. bis 4. untereinander als Gesamtschuldner und im Verhältnis zur Beklagten zu 1. wie Gesamtschuldner – verurteilt, an den Kläger 41.853,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 84 % und den Beklagten – den Beklagten zu 2. bis 4. untereinander als Gesamtschuldner und im Verhältnis zur Beklagten zu 1. wie Gesamtschuldner – zu 16 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Erweiterungsbau Leistungsphase 8 

41 42 43 44 45

a) Umbau Leistungsphasen 6 und 7

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a)Arztpraxis Leistungsphasen 6 bis 7

77 78 79 80 81 82 83 84

Arztpraxis (technische Ausstattung) Leistungsphase 5

85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115

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