Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 190/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Oktober 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 138/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.