Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 173/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15.11.2005 verkünde-te Urteil der 14c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 63.164,70 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.1.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 87 % und der Beklagte zu 13 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und der Beklagte können eine Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstre-ckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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