Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 241/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 26. Januar 2005 werden aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung – auch über die gesamten Kosten des Be-schwerde- und des weiteren Beschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstands: 19.032,87 EUR.


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