Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 33/06

Tenor

Der Antrag der Beigeladenen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 28. Juni 2006 (VK 1-05/06) wird abgelehnt.


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