Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 187/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Oktober 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin auferlegt. Der Beklagte trägt die Kosten der Wiedereinsetzung. Von den übrigen Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 65 % und der Beklagte 35 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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