Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 40/06

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschieben-den Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. August 2006 (VK 2–77/06) wird abgelehnt.

Der Antragstellerin wird aufgegeben, dem Beschwerdegericht bis zum 29. September 2006 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.


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