Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 70/06

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse vom 28.06.2006 wird der Be-schluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 14.06.2006 ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschwerde des Antragstellers vom 27.04.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 18.04.2006 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde ist gebüh-renfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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