Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 185/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 16. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 8. Dezember 2005 in seinem Ausspruch zur Klage (1. Absatz des Urteilstenors) teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.880,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26. August 2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage ab-gewiesen.

Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 15% und der Beklagte 85% zu tragen.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin 14% und der Beklagte 86% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.


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