Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 33/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden das am 06. Januar 2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin- abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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