Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 30/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26. Mai 2006 (VK-22/2006-L) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten wer-den zu einem Viertel der Antragsgegnerin und zu drei Vierteln der Beigeladenen auferlegt. Der Antragsgegnerin und der Beigelade-nen im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kos-ten sind nicht zu erstatten.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 230.000 Euro


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