Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 110/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weiterge-henden Rechtsmittels das am 21. März 2006 verkündete Urteil der 13. Zivil-kammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.705,66 EUR neben Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 18. November 2005 sowie weitere 360,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. No-vember 2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 60 % dem Kläger und zu 40 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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