Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 437/06

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2006 aufgehoben.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. November 2005 – 150 Gs 7677/05 – wird aufgehoben.

Der Angeklagte ist sofort aus der Untersuchungshaft in dieser Sache zu entlassen.


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