Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 103/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin - vom 17.03.2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 07.10.2005 sind von der Klägerin an Kosten EUR 2.931,09 (zweitausendneunhunderteinund-dreißig und 09/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.10.2005 an die Be-klagten zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.


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