Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 54/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 21.2.2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird teilweise zugelassen.


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