Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 56/06

Tenor

Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der sofor-tigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. November 2006 (VK 1-121/06) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Antragsteller wird aufgefordert, dem Gericht bis zum 28. Dezember 2006 anzuzeigen, ob und mit gegebenenfalls wel-chem Antrag die Beschwerde aufrechterhalten wird.


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