Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 41/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird un-ter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen das am 09.12.2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - 10 O 245/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 8.571,20 € nebst 4 % Zinsen seit dem 24.03.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 28 % und der Be-klagten zu 72 % auferlegt.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31 % und die Beklag-te zu 69 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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