Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 W 105/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 29.11.2006 gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter - vom 20. November 2006 (3 O 449/06) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Streitwert erster und zweiter Instanz: 20.000,00 €.


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