Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 1/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Januar 2006, 28 O (Kart) 495/05, wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklage vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens beträgt: 141.649, 19 €


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