Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 5/07

Tenor

Der Antrag der Beigeladenen, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 7. Februar 2007 (VK 3-07/07) zu verlängern, wird abgelehnt.

Die Beigeladenen werden aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 23. März 2007 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls wel-chen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleibt.


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