Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 145/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbeschluss des Land-gerichts Duisburg - Rechtspflegerin – vom 01.09.2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 08.06.2006 sind von dem Beklagten an Kosten 2.589,50 EUR (zweitausendfünfhundertneun-undachtzig 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21.07.2006 an die Klä-gerin zu erstatten. In dem Betrag sind EUR 726,- Gerichtskosten enthalten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 22 % und der Beklagte zu 78 %.


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