Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 118/06

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. Mai 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor des Versäum-nisurteils des Landgerichts vom 8. Februar 2006 unter I. das Wort „ins-besondere“ entfällt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.