Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 106/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.05.2006 verkündete Urteil der

2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (2 O 241/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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