Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 33/06

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 23. Mai 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68.676,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 37.083,08 € seit dem 31.12.1999, aus 24.002,43 seit dem 31.12.2000 sowie aus 7.590,70 € seit dem 31.03.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Be-klagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin und die Klägerin die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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